Wie kann eine Weinbruderschaft Mitglied der GDW e.V. werden?
1. Wichtige Basisinformation
Das Wesen der Gemeinschaft Deutschsprachiger Weinbruderschaften e.V. ist am besten in drei Dokumenten aus der „Gründungszeit“ dargestellt. Sie finden Sie auf unserer Webseite unter „Deidesheimer Resolution“, „Wiener Memorandum“ und „Um des Weines willen“. Diese Lektüre empfehlen wir besonders.
Hier sind Passagen aus der Satzung entnommen, die Sie im Hinblick auf Ihre Mitgliedschaft interessieren werden:
2. Satzung
Präambel
Die Freude am Wein, seiner Geschichte und Kultur bis hin zur Pflege der Weinbergslandschaft haben Weinschwestern und Weinbrüder zusammen geführt, die in dieser Organisation ohne wirtschaftliche Interessen und Nutzung dem Wein dienen wollen. Ziel ist, den Mitgliedsweinbruderschaften ein Netzwerk zu geben, das ihnen hilft, an dieser Freude gemeinsam teilzuhaben.
Der Begriff „Weinbruderschaft“ wird in dieser Satzung als Synonym für mehrere verwendete Begriffe (Weinschwesternschaft, Weinfreunde, Weingilde, Weinkolleg, Weinkonvent, Weinbruderschaften, Weinsenat, Weinzunft u. a. mehr) benutzt.
Zweck
Der Verein dient der Pflege der Weinkultur. Er ist der Dachverband Deutschsprachiger Weinbruderschaften und dient dem Zweck, den Mitgliedsweinbruderschaften ein Netzwerk zu geben, um den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zu fördern.
Der Verein pflegt im Interesse seiner Mitglieder Kontakte zu verschiedenen Bereichen des Weinbaus. Er verfolgt dabei keine gewinnorientierten Ziele.
Aufnahme von Mitgliedern
Mitglieder des Vereins können deutschsprachige Weinbruderschaften werden, die dem Zweck im Sinne der Präambel (0) und des Absatz 0 (Zweck) folgen. Einzelpersonen können nicht Mitglieder werden (Dies gilt nicht für Ehrenmitglieder.).
Vereinigungen, die eine Mitgliedschaft anstreben, müssen sich bei einer Delegiertenkonferenz (Mitgliederversammlung) persönlich vorstellen. Für die Neuaufnahme sind ein schriftlicher Antrag sowie die Vorlage der Satzung und eine Darstellung der Ziele notwendig. Nach positiver Prüfung von Satzung und Zielen durch den Vertrauensrat kann die Aufnahme erfolgen.
Über die Aufnahme entscheidet nach Anhörung des Vertrauensrates die Delegiertenkonferenz mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Delegierten.
Austritt von Mitgliedern
Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Verein austreten.
Ausschluss von Mitgliedern
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es grob schuldhaft die Ziele des Vereins verletzt. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
Über den Ausschluss beschließt die Delegiertenkonferenz, wobei eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Mitgliedsbeitrag zur GDW
Zur Finanzierung der Aufgaben der GDW werden Beiträge von den einzelnen Weinbruderschaften erhoben. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder:
Grundbeitrag pro Weinbruderschaft:
zusätzlich pro Mitglied
50,– Euro
1,– Euro
3. Was ist zu tun?
Senden Sie ein formloses Schreiben an den Vorstand / Vertrauensrat der GDW e.V., in dem Sie Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bekunden.
Begründen Sie, was Sie davon erwarten und was Sie in diese Mitgliedschaft einbringen können und wollen.
Fügen Sie Ihre Satzung bei.
Fügen Sie ggfls. weitere Dokumente bei, aus der die Zielsetzung und wichtige Regeln Ihrer Bruderschaft hervorgehen.