Vor fast 40 Jahren haben sich über 30 regionale Weinbruderschaften zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen, mit der Zielsetzung die Weinkultur zu fördern. Dem ersten Treffen im Rheingau 1973 folgten weitere Zusammenkünfte in Deidesheim, Mosel/Bernkastel, Oppenheim, Wien, Würzburg usw. Im zweijährigen Abstand gab und gibt es – um die Kernveranstaltung der Delegierten herum – gesellige Begegnungen, Weinexkursionen und Verkostungen für die Teilnehmer, die aus inzwischen mehr als 50 Konventen bzw. Bruderschaften zu den Treffen kommen.
Anlass für Zusammenschluss und Namensfindung war das Bedürfnis, sich gegen Pseudo-Weinbruderschaften besser absetzen zu können. Bereits in der “Deidesheimer Resolution” von 1974 fand dies deutlich Ausdruck: “Die Weinbruderschaften stellen sich ganz entschieden gegen Zusammenschlüsse von Kundengruppen, die auf Initiative von Erzeuger- oder Vermarktungsunternehmen veranlaßt wurden und unter dem Namen ‘Weinbruderschaft’ (oder ähnlich) firmieren. Gleichermaßen wird energisch dagegen protestiert, daß Personengruppen, die sich zum Zweck des gemeinsamen Weineinkaufs oder unterhaltender Weinverkostung zusammenschließen, die Bezeichnung ‘Weinbruderschaft’ führen. In allen Fällen dienen diese Interessengemeinschaften rein kommerziellen Zwecken, was mit der idealistischen Zielsetzung unserer Weinbruderschaften nicht zu vereinbaren ist.”
In positiver Formulierung enthält das hieran anschließende “Wiener Memorandum” von 1980 die begriffliche und tatsächliche Abgrenzung, wenn es dort u. a. heißt:
“Als Weinbruderschaften können nur solche Vereinigungen gelten, deren hauptsächliche Tätigkeit im kulturellen Bereich liegt und deren Bestrebungen rein idealistischer Art sind, frei von eigennützigen und kommerziellen Zielen. Es bleibt den regelmäßig im deutschen Sprachraum zusammentretenden Ordensmeistern und ihren Beauftragten vorbehalten, neugegründete Vereine und Zusammenschlüsse von weininteressierten Personen aufgrund ihrer Tätigkeit und ihrer Leistungen zu beurteilen und gegebenenfalls in den Kreis der bestehenden Bruderschaften aufzunehmen. Der Vereinsname ist hierfür nicht ausschlaggebend.” Wer als Weinbruderschaft dieser Art anerkannt werden will, muß sich daher bei einem der zweijährigen Treffen vorstellen. Ist die vorzulegende Satzung geprüft und haben sich nach weiteren zwei Jahren aus deren Umsetzung keine Bedenken ergeben, wird über den Aufnahmeantrag von den versammelten Repräsentanten entschieden.
Die Einführung “Um des Weines willen” ist für alle gedacht, die sich um Mitgliedschaft bemühen oder über Idee und Wirklichkeit der Weinbruderschaften informieren möchten, zugleich aber auch zur “Nachbesinnung” für jeden Weinbruder. Ein Glas guten Weines begleite die Lektüre.
[Prof. Dr. Hans-Jörg Koch, 1989/1995]